Geschäftsnummer: | 03.1124 |
Eingereicht von: | Grobet Christian |
Einreichungsdatum: | 03.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Schutz; Landschaften; Natur; Naturdenkmäler; Nationaler; Geschützten; Schutzziel; Geschäftsprüfungskommission; Ausgearbeitet; Bundesrat; Informieren; Massnahmen; Ergreifen; Gedenkt; Objekte; Wäre; Gewährleisten; Verschiedene; Wünschenswert; Bauvorhaben; Bundesamt; Raumentwicklung; Strengen; Interesse; Ausgerichteten; Kriterien; Bewilligt; Empfehlungen; Notwendigkeit; Kommission |
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat einen ausführlichen, qualitativ hoch stehenden Bericht über die Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) vorgelegt. Daraus geht hervor, dass es in den vergangenen zwanzig Jahren zu zahlreichen unerwünschten Eingriffen bezüglich der Schutzziele des BLN gekommen ist. Das in Artikel 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes formulierte Schutzziel wurde in drei Vierteln der untersuchten Fälle nicht erreicht.
Angesichts des Scheiterns der Schutzmassnahmen und der Notwendigkeit, den Fortbestand der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung zu garantieren, hat die Kommission verschiedene Empfehlungen ausgearbeitet.
Kann der Bundesrat darüber informieren, welche konkreten Massnahmen er zu ergreifen gedenkt, um den Schutz der geschützten Objekte zu gewährleisten?
Wäre es nicht wünschenswert, dass Bauvorhaben in geschützten Landschaften vom Bundesamt für Raumentwicklung nach strengen, am öffentlichen Interesse ausgerichteten Kriterien bewilligt werden müssten?